Segelfreunde Marktoberdorf
Segel, wo das Allgäu am Schönsten ist.

Aktuelles Hygienekonzept

Noch immer zwingt uns Covid-19 und deren Ableger Einschränkungen auf, die wir, schon aus Selbstschutz, zu befolgen haben.

Download der aktuellsten Version der Verhaltensregeln:  Verhaltensregeln Corona 3.2

Liebe Segelfreunde, Mitglieder und Gäste,

unter Beachtung der 13. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) und des Rahmenkonzepts Sport ergeben sich folgende Regeln für den Betrieb unseres Clubgeländes:

 ·      Es können nur Personen sich auf dem Clubgelände aufhalten, Sport ausüben sowie an Trainings oder clubinternen Wettfahrten teilnehmen, die die folgenden          Bedingungen erfüllen:

·      Aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen keine Symptome einer SARS-CoV-Infektion

·      Kein ärztlicher Nachweis einer SARS-CoV-Infektion in den letzten 14 Tagen

·      In den letzten 14 Tagen kein Kontakt zu einer Person, die positiv auf SARS-CoV getestet worden ist.

·      Jeglicher Körperkontakt (Begrüßung, Verabschiedung, …) ist bitte zu unterlassen.

·      Anzahl der zulässigen Personen in Gruppen auf dem Gelände und in den Schuppen der SFMOD (genesene, geimpfte Personen und Kinder unter 14 Jahren bleiben         für die Gesamtzahl außer Betracht):

·      7-Tage-Inzidenz im LK OAL <50: Mit den Angehörigen mehrerer Hausstände, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten         wird. 

·      7-Tage-Inzidenz im LK OAL zwischen 50 und 100: mit Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände,                solange dabei eine Gesamtzahl von zehn Personen nicht überschritten wird. 

·      7-Tage-Inzidenz im LK OAL > 100: Mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person.

·      Es ist überall auf dem Clubgelände ein Mindestabstand von 1,5m zu Personen einzuhalten, die nicht im eigenen Haushalt leben oder mit denen nicht gemeinsam                 gesegelt wird. Sofern dies nicht möglich ist, gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (FFP-2-Maske). Dies gilt ebenso für die gleichzeitige Nutzung der             Pantry, welche nur Mitgliedern eines Haushaltes erlaubt ist. Entsprechend hat die Nutzung der Kühlschränke, Werkstatt und des Grills nur in dieser Personengruppe             zu erfolgen. Wir empfehlen, auf vereinseigenen Gläser, Geschirrs oder Bestecks zu verzichten.

·      Das Vereinsheim und die Toiletten sind regelmäßig zu lüften, so dass ein Frischluftaustausch stattfindet.

·      Keine Nutzung des Vereinsheimes als Lagerort für (Kühl-) Taschen, Handtücher, Kleidung, usw.

·      Auf den Steganlagen der SFMOD ist ein Mund-Nasen-Schutz (FFP-2 Maske) zu tragen, wenn man sich auf den Steganlagen bewegt und die Einhaltung des              M         Mindestabstandes nicht möglich ist. Jede weitere Nutzung der Steganlage ist möglich, auch hier gilt der Mindestabstand.

·      Die WC-Anlagen werden bitte nur einzeln genutzt; beim Zutritt zu den Anlagen sind keine Warteschlangen zu bilden. Die Duschen in den Sanitärräumen dürfen            einzeln genutzt werden.

·      Überall gilt: Konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen.

·      Händewaschen vor und nach der WC-Benutzung ist obligatorisch!

·      Um Infektionsketten einzuengen und ein erhöhtes Personenaufkommen zu vermeiden, ist in dieser Saison nur der Aufenthalt von haushaltsnahen Personen             und Lebenspartnern im Clubhausbereich erlaubt.

Bitte macht Kinder, Gäste, Freunde und Mitsegler auf diese Regeln aufmerksam – Danke.

Wir bitten alle Clubmitglieder im Interesse der Gesundheit, des verantwortlichen Miteinanders und zur Vermeidung von Sanktionen diesen Verhaltenscodex genau einzuhalten. So kommen wir alle hoffentlich gesund und möglichst reibungslos durch die Saison.

Herzlichen Dank!

Eure Vorstandschaft

i.V. Volker König, Vorsitzender