Ohne Regularien geht es (leider) nicht ...
Die Satzung und die Ordnungen findet Ihr im entsprechenden Ordner im Clubhaus.
Folgende Ordnungen stehen hier zum Download bereit, alle anderen senden wir unseren Mitgliedern auf Anfrage gerne zu:
- Hafenordnung
- WLAN-Ordnung [Wir sind aktuell bemüht, unseren Mitglieder erhöhte Bandbreiten zur Verfügung zu stellen, bitten aber um Geduld. Zusätzlich arbeiten wir an der Umsetzung einer WebCam-Lösung.]
In diesem Zusammenhang passend, die 10 Regeln der guten Seemannschaft - eine Broschüre des DSV.
HAFENORDNUNG der SEGELFREUNDE
Stand: Juli 2017
Die nachfolgende Hafenordnung ist verbindlich für alle Clubmitglieder, Gastlieger, sowie sämtliche Gäste, welche sich auf dem Clubgelände aufhalten. Für deren Einhaltung ist jedes Clubmitglied zuständig. Anordnungen von einem der beiden Vorsitzenden sowie insbesondere des Hafenmeisters ist Folge zu leisten.
Jeder Bootseigner (Mitglied oder Gastlieger) ist verpflichtet, für sein Boot eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und in der Saison aufrecht zu erhalten. Kontrollen durch den Vorstand sind möglich.
In Einzelnen bitten wir zu beachten:
1. Auf dem Clubgelände und im Clubhaus
1.1 Eingriffe in die elektrische Anlage des Hauses bzw. der Außenanlage sind untersagt.
1.2 Das Befahren des Clubgeländes mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Transporte am Beginn bzw. am Ende einer Saison beim Bringen oder Abholen von Booten.
1.3 Falls sich auf dem Clubgelände keine weiteren Clubmitglieder befinden, sind die Außentüren des Clubhauses nach dessen Verlassen abzuschließen. Lediglich die Tür der öffentlichen Toilette bleibt am Tage offen. Sie wird vom Hafenmeister oder von einem von ihm beauftragten Mitglied verschlossen.
1.4 Das Abstellen privater Gegenstände jeder Art im Clubhaus ist unerwünscht.
1.5 Das Entfernen von Gegenständen aus dem Clubhaus sowie das Benutzen von Möbeln außerhalb des Hauses ist nur geduldet, wenn die Gegenstände bzw. Möbel wieder an ihren ursprünglichen Ort zurückgebracht werden. Nach jedem "Segelhock" im Freien oder im Clubhaus muss spätestens am nächsten Morgen aufgeräumt werden.
1.6 Auf dem Clubgelände wird Mülltrennung praktiziert, die wie folgt geregelt ist:
Die Müllbeutel mit Restmüll aus den Booten sind in die entsprechenden Restmülltonnen zu entsorgen. Falls die Restmülltonnen gefüllt sind, muss (!) der Müll mit nach Hause genommen werden. Biomüll ist in der dafür bereitgestellten Biomülltonne zu entsorgen. Wertstoffe (Plastik, Alu) sind im eigens dafür vorgesehenen grünen Wertstoffsack zu entsorgen. Flaschen und Glasgefäße sind eigenständig in den öffentlichen Wertstoffcontainern am Badeparkplatz zu entsorgen.
Grundsätzlich: Es ist zu vermeiden, dass loser Müll in Beuteln, in Schachteln oder sonstigen Behältnissen um die Abfallbehälter herum abgestellt wird.
1.7 Die Waschbecken in den Toiletten sind nur für die Körperreinigung bestimmt. Geschirr kann im Spülbecken im Clubraum gespült werden. Die Wasch- und Klobecken sind nach jedem Gebrauch sofort zu reinigen. Dies gilt auch für deren Umgebung. Eltern werden gebeten, dies auch bei ihren Kindern zu überwachen.
1.8 Die Schiffstoiletten dürfen aus hygienischen Gründen nur in der dafür vorgesehenen Entleerungsstelle entsorgt werden. Die Entleerungsstelle befindet sich im clubseitigen Abstellraum unter dem Warmwasserboiler (Stehschüssel).
1.9 Das Mitbringen von Hunden ist nur geduldet, wenn Hunde angeleint sind sowie dafür gesorgt wird, dass das Clubgelände nicht durch Ausscheidungen verunreinigt wird.
1.10 Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist jeder Mitnutzer selbst verantwortlich. Die Zugangsdaten sind nicht an Dritte weiterzugeben. Das WLAN ist weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen. Darüber hinaus gilt die WLAN-Ordnung der Segelfreunde Marktoberdorf e.V.
2. Auf dem Steg
2.1 Veränderungen oder Anbauten an der Steganlage/ Jollenliegeplätzen sind untersagt.
2.2 Alle Boote sind mit entsprechenden Leinen so zu vertäuen, dass sie bei Starkwind oder Sturm nicht losreißen bzw. die Nachbarboote berühren können. Zwei Fender pro Seite sind auszubringen. Die stegseitigen Festmacher sind mit Ruckdämpfer auszustatten und an den vorgesehenen Eisenringen am Steg zu befestigen. Die dalbenseitigen Festmacherleinen sowie die Verholleinen sind an den vorgesehenen Eisenringen an den Dalben über schnell lösbare Knoten zu befestigen. Die verlangte Maßnahme soll bei schwankenden Wasserständen Schäden an den Booten oder der Steganlage verhindern.
2.3 Vor dem Einlaufen in die Box sind alle Segel einzuholen. Es kann durch Verholen an den Dalben und Verholleinen eingelaufen werden. Ausdrücklich sei darauf hingewiesen, dass es eine gute Sitte ist, die Leinen einlaufender Yachten wahrzunehmen.
2.4 Der Clubstander unseres Club ist einheitlich unter der Backbordsaling zu hissen. Er soll Tag und Nacht wehen, auch wenn das Schiff in unserem Hafen liegt.
2.5 Auf dem Steg ist Rücksichtnahme auf die Bootsnachbarn geboten; d.h. Geräuschreduzierung zwischen 22:00 Uhr und 08:00 Uhr des Folgeages.
2.6 Der Betrieb von elektrischen Heizlüftern auf den Booten ist untersagt. Die Batterien (z.B. Segelboote mit Elektroantrieb) dürfen nur unter Aufsicht geladen werden. Ausgenommen von dieser ständigen Aufsichtspflicht sind Boote mit zertifizierter Elektroanlage. Für das permanente Laden der Batterien wird eine jährliche Kostenpauschale erhoben, die zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag zur Zahlung fällig ist. Jedes Mitglied ist für die Meldung an den Schatzmeister selbst verpflichtet.
3. Allgemeines
3.1 Im Bereich des Clubgeländes (Clubanlage und Parkplätze) ist das Übernachten nur auf den Schiffen gestattet. Die Kosten für die Kurtaxe (Übernachtung auf dem Schiff) trägt der Verein. Um mit der Gemeinde Rieden die fällige Kurtaxe korrekt abrechnen zu können, ist es notwendig, dass jede Übernachtung (pro Nacht und pro Person) in der Getränkeliste in der dafür vorgesehenen Spalte durch eine Balkenmarkierung angezeigt wird. Übernachtungsgäste sind ebenfalls zu stricheln und werden abgerechnet.
3.2 Auf den Parkplätzen ist platzsparend zu parken. (Boots-)Anhänger dürfen nur kurzfristig abgestellt werden.
3.3 Getränke, die im Clubhaus oder Clubgelände verzehrt werden, sind aus dem Depot des Vereins zu beziehen. Deren Entnahme ist in der ausgehängten Getränkeliste bzw. App (Tablet) einzutragen.
3.4 Für besondere Strom- oder Wasserentnahmen durch Mitglieder oder Gäste (z.B. Duschen, Laden der Bordbatterie, Kühlboxen und ähnliches) erhebt der Club eine Kostenbeteiligung. Zur Abrechnung sind pro Fall in der dafür vorgesehenen Spalte der ausgehängten Getränkeliste Balkenmarkierungen (Wert € 0,50) einzutragen.
3.5 Die Verholleinen stellt der Club zur Verfügung. Die Leinen sind im Gerätehaus untergebracht. Jeder Stegnutzer (registriertes Mitglied) bzw. jeder Gast ist am Saisonbeginn für die Anbringung der nordseitigen Verholleine selbst verantwortlich, bzw. am Saisonende für deren Versorgung. Verloren gegangene Leinen werden ausschließlich vom Hafenmeister gegen eine Kostenerstattung ersetzt.
Die Vorstandschaft