Ältere Nachrichten und Informationen
Aktuell Info zum Saisonende: Befahren des Forggensee 2019
Abschließende Info zum Vollstau des Forggensee 2019 bis Anfang November: Nach neuester Auskunft (04.10.2019) seitens des Landratsamtes wird in 2019 eine Nutzung des Forggensee für alle Wassersportler über den, in den meisten Zulassungsurkunden vermerkten Termin (15.10.) hinaus, erlaubt.Die Polizei wird eine Nutzung nach dem 16.10. in 2019 nicht ahnden, jedoch werden weder Wasserwacht noch Polizei Überwachung- und Schutzaufgaben übernehmen. Für uns als Segler mit tiefgehenden Schiffen, die auf einen Vollstau für unsere Liegeplätze und die Kräne angewiesen sind, ergeben sich zu viele Unsicherheiten, als dass wir einen Vorteil daraus ziehen können!
Übernachtungsverbot für Wohnmobile und Wohnwagen
Die Vorstandschaft weist ausdrücklich auf das Abstell- und Übernachtungsverbot für Wohnmobile und Wohnwagen auf "unseren" Parkplätzen hin. Diese befinden sich auf kommunalem Grund und für alle Parklätze im Bereich Dietringen gilt ein generelles Abstellverbot von 22 bis 07 Uhr. Auf das entsprechende Schild sei hier nochmals verwiesen: Schild Abstellverbot Wir danken für Beachtung und Eure Unterstützung in einem guten Miteinander.
Info vom Wasserwirtschaftsamt: Vorabsenkung des Forggensees
Wichtige Infos zur Vorabsenkung des Forggensees während Hochwassersituationen und zur Einschränkung des Gemeingebrauchs, insbesondere Sperrgebiet neuer Badeplatz Dietringen. Bitte lesen und beachten: Info zur Vorabsenkung Forggensee Info Einschränkung Gemeingebrauch
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Wo parke ich mein Fahrrad?
Clubhaus und Optischuppen sind Gebäude für alle Clubmitglieder und entsprechend zweckbestimmt.
Daher ist das Abstellen von Fahrrädern ist dort nicht erlaubt - wie teuer der Drahtesel auch gewesen sein mag.
Wir haben nur begrenzte Kapazitäten und entsprechend der Fairness gegenüber allen Mitgliedern sind auch Ausnahmen nicht statthaft.
Der Club hat begrenzte Abstellflächen im Gelände bereit gestellt, ansonsten parkt Eure Räder bitte - natürlich abgesperrt - auf dem Parkplatz oder auf dem Autodach bzw. Fahrradanhänger.
Bitte beachtet hierzu diesen Aushang aus 2016, der weiterhin Gültigkeit besitzt: Aushang Fahrradparkplatz